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  • Ich interessiere mich für eine Massage am Standort Olten. Wie sind die Öffnungszeiten?
    Meine Anwesenheitszeiten am Standort in Olten sind: Mo 10.00 - 19.00 Uhr Mi 10.00 - 19.00 Uhr Do 10.00 - 19.00 Uhr
  • Ich interessiere mich für eine Massage am Standort in Lenzburg. Wie sind die Öffnungszeiten?
    Meine Anwesenheitszeiten am Standort in Lenzburg sind: Di 10.00 - 18.00 Uhr
  • Ich komme zum ersten Mal in die Massage. Was muss ich beachten?
    Plane bitte genügend Zeit ein. Bitte komme 5min vor Deinem Termin zu uns. Du hast genügend Zeit, Dich dann auf deine Massage einzustimmen.
  • Was passiert unmittelbar vor der ersten Massage?
    Wir nehmen uns ca. 10 bis 15min Zeit, um ein paar Fragen zu stellen. z.B. wie sieht es aus mit Deiner aktuellen Gesundheit? gibt es spezielle Beschwerden, die in der Behandlung berücksichtigt werden müssen?
  • Muss ich ein eigenes Handtuch mitbringen?
    Nein. Wir haben genügend Handtücher in der Praxis. Diese werden einmal pro Person verwendet und dann in der Reinigung gewaschen.
  • Ich möchte einen bereits gebuchten Termin verschieben. Wie gehe ich am besten vor?
    Eine kurze Rückmeldung via WhatsApp genügt (076 208 01 08). ​
  • Was passiert, wenn ich einen gebuchten Massagetermin nicht wahrnehme?
    Bei einer Absage eines gebuchten Termins ohne rechtzeitige Benachrichtigung (mindestens 24 Stunden im voraus) wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.
  • Wann bezahle ich die Dienstleistung?
    Unmittelbar nach der Behandlung.
  • Welche Zahlungsmittel werden akzeptiert?
    TWINT BAR
  • Besteht die Möglichkeit, "auf Rechnung" zu bezahlen?
    Ja. In Ausnahmefällen besteht diese Möglichkeit und wird mit dem Therapeuten im Vorfeld besprochen.
  • Ich habe eine Zusatzversicherung. Kann ich die Massagebehandlung über die Zusatzversicherung abrechnen lassen?
    Als Med. Masseur EFA mit Eidg. Fachausweis bin ich beim EMR, bei der ASCA und den Krankenkassen Visana und EGK/SNE registriert. ​Über die Zusatz-Versicherung können die Behandlungen unabhängig mit oder ohne Verordnung abgerechnet werden. Bitte erkundigen Sie sich vorgängig bei Ihrer Krankenkasse, ob die Behandlung über Ihrer Zusatzversicherung übernommen wird.
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